Bei lebendigen Leib gekocht
Das Kochen bei lebendigem Leib reicht bis in die Urzeit der Menschheit zurück. Im alten Rom zur Zeit der Christenverfolgung wurden große Eisenpfannen mit Wasser gefüllt über das Feuer gestellt, in denen die Christen einen langsamen Tod fanden. Doch selbst im späten Mittelalter im Jahre 1531 erließ König Heinrich VIII von England ein Gesetz, das für verurteilte Giftmischer diesen Tod vorsieht. Nach der Hinrichtung wurde man dann im Kessel, der zugleich der Sarg war, beerdigt
Quelle : www.todesstrafe.de