ZU TODE GEPRESST
Das zu Tode pressen wurde etwa im 14. Jahrhundert in England eingeführt und erst im 17. Jahrhundert wieder abgeschafft.
Wenn ein Verbrecher in England keine Aussage machte und einfach schwieg, konnte er nicht verurteilt werden. Erst im 19. Jahrhundert wurde ein Gesetz erlassen, daß das Schweigen als "nicht schuldig" auslegte. Bis zu diesem Tage konnte aber kein Angeklagter verurteilt werden, der keine Aussage vor Gericht machte.
So wurde die "Peine forte et dure" ins Leben gerufen, damit wollte man das Geständnis erzwingen. Der Gefangene wurde auf dem Boden festgebunden und man stellte Gewichte auf seinen Körper. Die Gewichte wurden mehr erhöht und dem Angeklagten blieb nur noch die Wahl zwischen Schuld-Eingeständnis und Tod.
Quelle: www.todesstrafe.de