In Japan wird die Todesstrafe so gehandhabt:
Todesstrafen werden in Japan durch Erhängen ohne langen Fall vollstreckt. Dies kann geschehen, sobald der Rechtsweg ausgeschöpft ist und der Justizminister die Hinrichtung schriftlich angeordnet hat. Für das weitere Verfahren gibt es keine gesetzlichen Richtlinien. Oft müssen Todeskandidaten mehrere Jahrzehnte auf die Hinrichtung warten. In dieser Zeit müssen sie jederzeit damit rechnen hingerichtet zu werden. Ihr Kontakt zur Außenwelt ist weitgehend eingeschränkt. Sie werden in einer wenige Quadratmeter kleinen Zelle rund um die Uhr überwacht. Weder ihre Angehörigen noch ihre Rechtsbeistände werden vorher vom Zeitpunkt der Hinrichtung informiert; auch die Verurteilten selbst erfahren erst unmittelbar vorher davon. Weder ein Gnadengesuch noch ein Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren garantieren den Aufschub der Vollstreckung. Ein System, wonach einige Verurteilte hingerichtet werden, während anderen Aufschub gewährt wird, ist nicht erkennbar.[23]Die Angehörigen werden auch oft nicht informiert, ob der Verurteilte noch lebt oder bereits exekutiert wurde.[24] Selbst die Leichen der Hingerichteten werden ihnen nicht immer übergeben.(Quelle :http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe)
Lg Joo